Es gibt wohl kaum ein Thema in deutschen Unternehmen, dass – obwohl eigentlich ein Nebenthema – mit so viel Interesse und Emotionen betrachtet wird, wie das Thema „Firmenfahrzeuge“.
Die Frage, welcher Mitarbeiter, welches Fahrzeug fahren „darf“ und dann tatsächlich auch fährt ist ebenso interessant wie die Frage, welche Fahrzeuge mit welcher Ausstattung generell „erlaubt“ sind.
In fast allen Unternehmen wird versucht, das Thema „Firmenfahrzeuge“ möglichst objektiv nachvollziehbar über Fuhrparkordnungen zu regeln. Änderungen in solchen Richtlinien werden immer mit sehr viel Argwohn betrachtet und können zu erheblichem Ärger in der Organisation führen. Die Stellschrauben sind vielfältig. Für die einzelnen Führungsebenen und Funktionen im Unternehmen wird nahezu alles geregelt: Automarken, Typen, Farbe, Motorisierung, vorgegebene Standardausstattungen, Leasingmodelle, Eigenanteile der Fahrer, etc. Besonders spannend wird es, wenn im Rahmen von Unternehmenskäufen solche Richtlinien vereinheitlicht werden oder die Richtlinien des Käufers als Standard im gekauften Unternehmen etabliert werden sollen. Manche Post-Merger-Integration drohte an unvereinbaren Fuhrpark-Richtlinien zu scheitern.
Warum ist das so? Warum steckt gerade in diesem Thema so viel Emotionalität? Dies liegt zum einen daran, dass der Dienstwagen eben nicht nur ein Teil des Gehaltes ist sondern das Thema „Auto“ natürlich an sich hoch emotional ist. Der Dienstwagen ist eben mehr als ein Fortbewegungsmittel für Dienstfahrten sondern es ist eben auch ein Statussymbol noch dazu für jedermann sichtbar sowohl im Unternehmen als auch im privaten Umfeld. Da in der Regel mit steigender Führungsebene = Verantwortung die erlaubten Fahrzeuge größer und teurer werden, signalisiert der neue „größere“ Dienstwagen sowohl im Unternehmen als auch im privaten Umfeld, dass es in der Karriereleiter wieder ein Stück nach oben gegangen oder bei einem Unternehmenswechsel die neue Position höher eingestuft ist. Dies gilt umso mehr, als dass es in Deutschland tabu ist, über Gehaltshöhen zu sprechen. Umso besser, wenn sich der berufliche Aufstieg dann im größeren Dienstwagen nach außen für alle sichtbar manifestiert.
Obwohl auch in den Fuhrparkordnungen immer häufiger auch Umweltthemen Eingang finden, etwa durch die besondere Förderung von E-Fahrzeugen oder Hybriden oder durch Beschränkungen zu Hubraum und PS kommen die allermeisten Fuhrparkordnungen immer noch sehr konservativ daher. Je höher die Führungsebene, desto größer und teurer der Dienstwagen. Echte Argumente dafür gibt es eigentlich nicht. Die bemüht sachliche Begründung, mit steigender Führungsebene und Verantwortung müsse die Führungskraft auch mehr fahren und es daher bequemer haben ist vorgeschoben. In fast jedem Unternehmen sind Vertriebs- und technische Servicemitarbeiter mit Sicherheit mehr Kilometer auf deutschen Autobahnen unterwegs als Vorstand und Geschäftsführer. Fahren sie deswegen die bequemsten Fahrzeuge? Sicherlich nein.
So bleibt der Dienstwagen vermutlich noch viele Jahre, das was er ist. Ein Gehaltsbestandteil und ein Statussymbol der Karrierestufe. Das ist auch nicht schlimm. Ganz im Gegenteil. Eine attraktive Fuhrparkordnung kann ein ausgezeichneter Anreiz für Mitarbeiter sein und kommt das Unternehmen vielfach günstiger als eine Gehaltserhöhung. Umgekehrt kann die Beschneidung der Fuhrparkordnung zu erheblicher Demotivation bei den Mitarbeitern führen.
Grundvoraussetzung dabei ist aber, dass es klare Richtlinien dazu gibt, wer welches Fahrzeug fährt. Wird dies immer nur von Fall zu Fall und womöglich nach dem Nasenfaktor entschieden, ist großer Ärger vorprogrammiert. Geschäftsführer sollten sich nicht dem Vorwurf aussetzen, über Dienstwagen willkürlich zu entscheiden sondern es braucht nachvollziehbare Kriterien für die Vergabe.
Insoweit stellt eine gut gemachte Fuhrparkordnung ein wichtiges Führungsinstrument dar. Sie schafft Anreize bei bestehenden und bei neuen Mitarbeitern, sie stellt eine gerechte Behandlung der Mitarbeiter sicher und kann ein Ausdruck von Wertschätzung sein. Die Beteiligung operativer Mitarbeiter an der Ausgestaltung der Standards zum Beispiel bei nicht personengebundenen Servicefahrzeugen ist ein wichtiges Signal der Beteiligung der Mitarbeiter an der konkreten Ausgestaltung ihrer Arbeitsumgebung „Fahrzeug“.
Vorstände und Geschäftsführer sollten daher immer ausgesprochen aufmerksam und sensibel mit dem Thema umgehen. Willkürliche Änderungen von Fuhrparkordnungen insbesondere im Sinne einer „Reduzierung“, das Erlassen in der Praxis hinderlicher oder unsinniger Standards oder das willkürliche Ignorieren in Einzelfällen können aus Führungssicht massive Probleme erzeugen und stehen oft in keinem Verhältnis zur erhofften Wirkung – in der Regel einer Reduzierung der Fuhrparkkosten.
Natürlich muss die Fuhrparkordnung bei allem Wohlwollen auch für den Markt und das Umfeld angemessen sein. Die Außenwirkung einer zu großzügigen Fuhrparkordnung kann insbesondere auf Kundenseite zu Irritationen führen. Auch die eigenen Mitarbeiter, die keinen Anspruch auf einen Dienstwagen haben, beobachten sehr genau, welche Fahrzeuge die „Chefs“ fahren. Auch hier muss auf Angemessenheit geachtet werden.
Im Zusammenhang mit dem Thema Fuhrpark stellen Sie sich daher doch einmal die folgenden Fragen:
1. Wie wichtig ist in unserem Unternehmen das Thema „Dienstwagen“ und warum?
2. Wie einheitlich ist bei uns das Thema „Dienstwagen“ geregelt?
3. In welchem Umfang nutzen wir das Thema als Führungsinstrument?
4. Wie werden Änderungen der Fuhrparkrichtlinie bei uns gehandhabt?
5. In welchem Umfang beziehen wir die Dienstwagennutzer bei Änderungen ein?
Wie immer wünsche ich ein schönes Wochenende und viel Glück und Erfolg bei allem, was Sie tun.
Ihr / Euer Frank Bönning
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